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Statement zum gestrigen Urteil des Sportgerichts

Der Vorfall im Rahmen des Auswärtsspiels beim Bahlinger SC ist in dieser Form bisher einzigartig in der Geschichte unseres Vereins sowie der Regionalliga Südwest. Ohne diesen Vorfall hätte es die nun verhängte Strafe nicht gegeben. Die Entscheidung des Sportgerichts fällt daher besonders empfindlich aus und soll zugleich eine präventive Wirkung entfalten.

Die Berufung gegen das ursprüngliche Urteil erfolgte mit dem Ziel, den drohenden Punktabzug abzuwenden. Ein Punktverlust hätte zum Saisonende erhebliche sportliche Folgen im Kampf um den Klassenerhalt mit sich bringen können. Dies galt es zu verhindern.

Die Härte des Strafmaßes, insbesondere der verhängte Zuschauerteilausschluss, ist laut Sportgericht eine Konsequenz wiederholter Vergehen aus der Vergangenheit. Dies wurde vom Gericht klar und unmissverständlich herausgestellt.

Wir bedauern sehr, dass diese Strafe insbesondere viele unbeteiligte Fans trifft, die an dem Vorfall in Bahlingen sowie an früheren Vergehen keinerlei Anteil hatten. Gleichzeitig haben wir Verständnis für den Unmut, den diese Entscheidung bei einigen unserer Fans auslöst.

Es ist zu betonen, dass es in einer solchen Situation kein wirklich „gutes“ Urteil geben kann.

Nach Einlegung des Einspruchs bestand keine Möglichkeit, zwischen der ursprünglich verhängten Strafe und dem nun ergangenen Berufungsurteil zu wählen. Die einzige Alternative wäre gewesen, das Urteil nicht zu akzeptieren und den Instanzenzug fortzusetzen. Der Verein verzichtet darauf – sowohl aus Kostengründen als auch vor dem Hintergrund, dass eine Entscheidung der nächsten Instanz erst nach Abschluss der laufenden Saison zu erwarten gewesen wäre. Das Berufungsurteil wird daher akzeptiert.

Wir hätten den Zuschauerteilausschluss gerne verhindert, denn wir alle – Spieler, Verantwortliche und insbesondere unsere treuen Fans – sind Eintracht Trier. Nach Sichtung des Videomaterials aus Bahlingen konnte nach Intervention der Vertreter der Eintracht das ursprüngliche Strafmaß (zwei vollständige Geisterspiele) in einen Teilausschluss reduziert werden. Dennoch: Zwei Heimspiele diese Saison unter Ausschluss eines Großteils unserer Anhängerschaft fügen unserem Verein erheblichen Schaden zu. Aus diesem Grund erachten wir das Strafmaß in seiner Gesamtheit als unverhältnismäßig.

Nun gilt es, die verbleibenden vier Meisterschaftsspiele erfolgreich zu bestreiten und den Klassenerhalt sicherzustellen.

Es wird zeitnah eine separate Mitteilung veröffentlicht, in der es um die Vorkommnisse im Gästeblock sowie mit dem Ordnungsdienst in Bahlingen geht und in der alle relevanten Informationen zur Umsetzung der Maßnahmen enthalten sein werden.