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Weiteres Vorgehen im Fall Völklingen: SVE ruft Schiedsgericht an

In der sportjuristischen Bewertung des Rückzugs des SV Röchling Völklingen hat das zuständige Verbandsgericht am gestrigen Dienstagabend nach eineinhalb Stunden Verhandlung die Klage des SVE zurückgewiesen. Als ausschlaggebendes Argument wurde auf die Definition einer „laufenden Runde“ in der FRV-Spielordnung verwiesen. Die Verantwortlichen des SV Eintracht-Trier 05 e.V. werden diese Argumentation so nicht akzeptieren und haben sich schnellstmöglich dazu entschlossen, in der nächsthöheren Instanz das Schiedsgericht des Regionalverbandes anzurufen.

 

Die Argumentation des SVE zur Anrufung des Schiedsgerichts im Einzelnen:

  1. Im Paragraph 13 (9)c der Spielordnung steht explizit, dass die Spiele von Vereinen, die sich während der „laufenden Runde“ zurückziehen, nicht gewertet werden. Diese klare Aussage der Spielordnung, der sich alle Vereine im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorab unterwerfen, ist unseres Erachtens nicht auslegungsfähig oder interpretierbar. Die Spiele sind daher aus der Wertung zu nehmen.

 

  1. Die Argumentation des Verbandsgerichts, die Vorrunde in der Nord-/ und Südstaffel nun als abgeschlossene Runde anzusehen, widerspricht dem gewählten Spielmodus, in dem alle Tore und Punkte aus allen Spielen in die Meister- bzw. Platzierungsrunde mitgenommen wurden.

 

Abgeschlossen wäre eine „laufende Runde“ nur dann, wenn weder Punkte noch Tore mitgenommen würden und eine neue „laufende Runde“ gestartet würde. So aber wirkt die vom Verbandsgericht als abgeschlossen bezeichnete „laufende Runde“ der Hinrunde erheblich in die Meister- bzw. Platzierungsrunde hinein. Sie kann somit keinesfalls als abgeschlossen betrachtet werden, da sie nicht für sich alleinsteht, sondern immer im Ganzen gesehen werden muss. Diese Vorgehensweise widerspricht jeder Logik und ist nicht nachvollziehbar.

Bereits vor zwei Jahren, als dieser Modus aufgrund der erhöhten Mannschaftszahl eingeführt wurde, hatte Eintracht-Trier alle Vereine und den Verband auf die offensichtliche Problematik hingewiesen, dass alle Punkte mitgenommen werden, obwohl man teilweise nicht gegen dieselben Mannschaften antritt. Leider fand unser Vortrag zu diesem Zeitpunkt weder Zuspruch noch Aufmerksamkeit.

 

  1. Dass im Mannschaftssport bei Punktgleichheit das Torverhältnis als objektivierbares Kriterium zur Entscheidung herangezogen wird, ist grundsätzlich richtig.

 

Diese Vorgehensweise setzt jedoch voraus, dass alle Mannschaften gegen die gleichen Gegner spielen. In der Oberliga Rheinland-Pfalz/ Saar ist dies aber nicht der Fall, da in der Hinrunde in Nord- und Südgruppe gegen unterschiedliche Gegner gespielt wurde. Somit ist das Torverhältnis als entscheidendes Kriterium nicht mehr objektiv, weil nicht vergleichbar. Einzig die Heranziehung des direkten Vergleichs und auch mit Einschränkung das Heranziehen des Koeffizienten bietet eine sportlich faire Entscheidungsmöglichkeit.

 

  1. Bereits in der Vorrunde wurden seitens des SV Röchling Völklingen Spieler ohne Spielgenehmigung für die Oberliga eingesetzt. Bei überregionalen Ligen wie der Oberliga ist es unseres Erachtens die Pflicht des Verbandes, dies zu überprüfen und den Vereinen, in dem Fall Röchling Völklingen, frühzeitig die Spielgenehmigung zu entziehen. Wäre der Verband dieser Verantwortung nachgekommen, hätte Röchling Völklingen die Hinrunde nicht zu Ende spielen dürfen und die jetzt entstandene Problematik wäre nicht zum Tragen gekommen. Der Begriff der „laufenden Runde“ müsste bei frühzeitigem Agieren des Verbandes nicht bis zur Unendlichkeit strapaziert werden.

 

  1. An dieser Stelle müssen wir konstatieren, dass der Verband weder bei der Gestaltung einer sinnvollen Spielordnung noch bei der Überprüfung der Einhaltung derselben, seinen Obliegenheiten und seiner Verantwortung gegenüber den Vereinen nachgekommen ist.

 

Es wäre sportlich fair und korrekt, diese Fehler und Unzulänglichkeiten einzusehen und die Konsequenzen dafür zu übernehmen. Diese auf die betroffenen Vereine durch Heranziehen und die neue Definition von feststehemden Begriffen wie „laufende Runde“ zu übertragen ist für uns in dieser Form nicht hinnehmbar.