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Gremien der Regionalliga Südwest entscheiden gegen Aufsteiger aus den Oberligen

Die Gesellschafterversammlung und die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR haben am heutigen Donnerstag die Beschlüsse über die Auf- und Abstiegsregelungen der Regionalliga Südwest für die aktuelle Spielzeit und die daraus resultierende Zulassung zur Saison 21/22 getroffen. Demnach werden keine Aufsteiger aus den drei Oberligen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saar zugelassen, da keine ausreichende Anzahl an Spielen ( <50%) erreicht wurde. Die Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga reduziert sich entsprechend. Der SVE wird diese Entscheidung und Argumentation schnellstmöglich juristisch prüfen lassen und gegebenenfalls jede Möglichkeit ausschöpfen, gegen den Beschluss vorzugehen.

Das Urteil im Wortlaut:

„1. Für die Zulassung zur Spielzeit 2021/22 der Regionalliga Südwest gilt ergänzend:
Voraussetzung für die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga Südwest 2021/22 im Sinne des § 1 Nr. 2 der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest GbR sowie des § 41 der Spielordnung der Regionalliga Südwest GbR ist, dass die betreffenden Vereine und/oder Kapitalgesellschaften in den nachgeordneten Oberligen (Oberliga Baden-Württemberg, Lotto Hessenliga und Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar) in der Saison 2020/21 mindestens 50 % der im jeweiligen Spielmodus vorgesehenen Spiele absolviert haben.

2. Soweit die sportliche Qualifikation im Sinne des § 1 Nr. 2 der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest GbR sowie des § 41 der Spielordnung der Regionalliga Südwest GbR bei den betreffenden Vereinen und/oder Kapitalgesellschaften der nachgeordneten Oberligen (Oberliga Baden-Württemberg, Lotto Hessenliga und Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar) in der Spielzeit 2020/21 nach Maßgabe von Antrag Nr. 1 nicht gegeben ist, so reduziert sich gemäß § 47 Nr. 5 der Spielordnung der Regionalliga Südwest GbR der Abstieg aus der Regionalliga Südwest 2020/21 entsprechend.

Die Regionalliga Südwest GbR stützt ihre Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass es sach- und interessengerecht ist, den Aufstieg und die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga Südwest von bestimmten sportlichen Voraussetzungen abhängig zu machen, die die Teilnehmer der nachgeordneten Oberligen, namentlich die Oberliga Baden-Württemberg, die Lotto Hessenliga und die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar, zu erfüllen haben.

In der Oberliga Baden-Württemberg 2020/21 haben die 21 Teilnehmer derzeit erst 11 bis 13 von insgesamt 40 zu absolvierenden Spielen bestritten. Die Oberliga Hessen (Lotto Hessenliga) wurde nach Durchführung von 11 bzw. 12 von insgesamt 38 Spieltagen vorzeitig durch Abbruch beendet. Die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar spielt in der Spielzeit 2020/2021 in einem besonderen Spielmodus mit zwei Staffeln (Nord und Süd) zu je 12 Mannschaften. In diesen beiden getrennten Staffeln sollte zunächst eine Vorrunde im Modus jeder gegen jeden mit Hin- und Rückspiel ausgetragen werden. Anschließend sollte nach einer Neueinteilung in einer „Meisterschaftsstaffel“ mit den jeweils sechs bestplatzierten Teilnehmern aus den beiden Staffeln der Aufsteiger in die Regionalliga Südwest ermittelt werden. Die Spielzeit 2020/2021 wurde abgebrochen, nachdem die Teilnehmer zwischen 6 und 9 von insgesamt 22 Spielen der Vorrunde absolviert hatten.

Unter Berücksichtigung der wenigen ausgetragenen Spiele (s.o.) wird den bisherigen sportlichen Leistungen in den drei Oberligen kein hinreichender Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern beigemessen. Die Anwendung der Quotientenregel, nach der die Ermittlung eines Aufsteigers anhand der bisher erreichten Punktzahl durch die Anzahl der absolvierten Spiele erfolgt, stellt in Anbetracht der wenigen absolvierten Spiele aus Sicht der Regionalliga Südwest GbR keine sach- und interessengerechte Methode zur Wertung des sportlichen Wettbewerbs dar. Da die Quotientenregel ausschließlich bereits absolvierte sportliche Leistungen berücksichtigt, hinge der Aufstieg oder die Teilnahme an den Aufstiegsspielen maßgeblich vom Zufall der Spielplangestaltung bzw. davon ab, gegen welche Mannschaften bereits Spiele absolviert wurden. Bei einer sehr niedrigen Anzahl an ausgetragenen Partien fällt es stärker ins Gewicht, ob zunächst gegen starke oder schwächere Gegner gespielt wurde.

Im Rahmen der Interessenabwägung fand zudem Berücksichtigung, dass die Regionalliga Südwest GbR auch eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern der Regionalliga Südwest trifft, deren Möglichkeit zum Klassenerhalt im Zusammenhang mit den Aufstiegsmöglichkeiten aus den nachgeordneten Oberligen steht.

Schließlich fand auch Beachtung, dass die Regelungen der Regional- bzw. Landesverbände, die die drei Oberligen organisieren, nicht einheitlich ausgestaltet sind, woraus sich ebenfalls das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung ergibt. Vor der Corona-Pandemie war es das gemeinsame und einheitliche Verständnis der Regional- bzw. Landesverbände sowie der Regionalliga Südwest GbR, dass grundsätzlich der Meister nach Durchführung aller Spiele in die Regionalliga Südwest aufsteigen soll. Dieses gemeinsame und einheitliche Verständnis muss auch im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelungen für die Spielzeit 2020/2021 hinreichend Berücksichtigung finden. Entscheidend ist deshalb, dass der Aufstieg in die Regionalliga Südwest für alle drei Oberligen einheitlich geregelt wird, so dass es keine Ungleichbehandlungen innerhalb der gleichen Spielklasse gibt. Einzig die Festlegung übergeordneter sportlicher Voraussetzungen durch die Regionalliga Südwest GbR selbst ist daher als objektives Wertungskriterium sach- und interessengerecht.

Der Entscheidung vorausgegangen ist eine umfassende interne und externe rechtliche Prüfung.“