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Aktuelle Hygieneregeln zum Trainingsbetrieb

Vorbemerkung

Seit dem 18. Juni 2021 ist in Rheinland-Pfalz die 23. Landesverordnung zur Änderung der Corona- Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht weitere Öffnungsschritte für den Sport vor, die den Trainings- und Spielbetrieb in größeren Gruppen unter bestimmten Bedingungen zulassen. Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines umfassenden Vereins-Hygienekonzepts. Das vorliegende Hygienekonzept ist nach den detaillierten Vorlagen und Vorgaben des Fußballverbandes Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Abstimmung mit dem Ministerium Rheinland-Pfalz erstellt worden.

In Trier wie auch in ganz Rheinland-Pfalz ist die 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert 50.  Die einzelnen Bestimmungen sind in einer Allgemeinverfügung der Stadt Trier festgehalten.

·         Training in Gruppen von bis zu 50 Personen angeleitet von mindestens einer verantwortlichen Person zzgl. vollständig geimpfte und Genesene.

Das gesamte Hygienekonzept ist zum Download hinterlegt. Die Datei wird in Zukunft fortlaufend entsprechend der gesundheitlichen und behördlichen Entwicklungen aktualisiert und angepasst.

2021.06.15-Hygienekonzept-SV-Eintracht-Trier-05-e.V.-Version-2.1

Das vorliegende Konzept bezieht auf sich den Trainingsbetrieb am Kunstrasenplatz sowie Nebenplatz (Rasen) auf dem Moselstadiongelände. Der Hauptplatz im Stadion ist für den Trainingsbetrieb nicht berücksichtigt.

Die zentralen Punkte des Konzepts haben wir nochmal kurz zusammengefasst:

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Trainingseinheit.
  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien.
  • Verwendete Trainingsmaterialien (Leibchen,…) sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen/ zu desinfizieren

Zentrale Inhalte

  • alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter wurden in die Vorgaben eingewiesen
  • als Ansprechpartner (Hygienebeauftragte) fungieren Björn Berens (Geschäftsstellenleiter) sowie Andreas Schäfer (sportlicher Leiter Jugend)
  • das Sportgelände wird in drei Zonen eingeteilt:
  1. Spielfeld/Innenraum
  2. Umkleidebereich (Nutzung erlaubt gemäß Abstandsregelung)
  3. Zuschauerbereich (bei Testpspielen unter Kontakterfassung und Abstandsregelung zugelassen)
  • Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens einen Monat aufzubewahren
  •  Kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 50 Personen  ist gestattet.
  • Mehrere Gruppen auf einem Platz sind möglich, diese müssen jedoch strikt voneinander getrennt trainieren und dürfen während der Einheit nicht gemischt werden.
  • Der Zugang zu Toiletten (max. eine Person) sowie Waschbecken mit Seife ist
  • Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird außerhalb des Trainingsplatzes dringend empfohlen.
  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes) angewendet werden.

Zuschauer

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich im Außenbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel sind. Im Moselstadion sind dies die Zonen um Kunstrasenplatz und Nebenplatz, die eingezäunt sind. Dieser Außenbereich ist für den normalen Trainingsbetrieb für Zuschauer gesperrt.
  • Rund um diese eingezäunten Anlagen bleibt das Gelände des Moselstadions öffentlich zugänglich nach den gegebenen Öffnungszeiten. Eine Erfassung der Kontaktdaten ist in diesem Bereich des Moselstadions nicht erforderlich!
  • Wir empfehlen dringend, sich während des Trainings der Jugendspieler nicht dauerhaft auf dem Stadiongelände aufzuhalten und entsprechende Verweilzeiten zu reduzieren.

Weitere Informationen

Haftungshinweis

Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

 HINWEIS: Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.