Protest abgelehnt: Resultat gegen RW Koblenz hat trotz Fehlentscheidung Bestand
Die Spruchkammer des Fußball-Regionalverbandes Südwest hat den Protest von Eintracht Trier gegen die Spielwertung des Auswärtsspiels bei Rot-Weiss Koblenz abgelehnt. Somit bleibt es trotz einer nachweislich erfolgten Fehlentscheidung durch den Unparteiischen zu Ungunsten von Eintracht Trier beim 1:1-Endstand. Grund für die Ablehnung des Protests ist laut der Spruchkammer einerseits, dass es sich um eine Tatsachenentscheidung handele und andererseits dem Schiedsrichter kein bewusstes Fehlverhalten nachzuweisen sei.
„Wir sind natürlich enttäuscht, weil wir uns weiterhin im Recht sehen. Das ist ja letztlich in der mündlichen Anhörung auch so festgestellt worden und der Schiedsrichter hat seinen Fehler zugegeben. Auch wenn uns die Entscheidung nicht gefällt, werden sie akzeptieren“, kommentiert SVE-Sportvorstand Horst Brand das Urteil der Spruchkammer vom Donnerstagabend und betonte: „Nun gilt unser Fokus ganz der Vorbereitung auf die Restrunde in der Oberliga.“
Grund für den Protest von Eintracht Trier beim Fußballverband war eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters Jan Dennemärker aus dem Auswärtsspiel bei Rot-Weiß Koblenz am 25. November 2018. Eintracht-Spieler Godmer Mabouba hatte damals das Feld nach einer Behandlungspause ohne Einwilligung des Schiedsrichters den Rasen wieder betreten, wofür ihn der Unparteiische korrekterweise mit einer gelb-roten Karte bedachte. Weil Mabouba allerdings nicht aktiv ins Spiel eingriff, war die Entscheidung, zusätzlich zum Platzverweis auch noch Elfmeter für die Gastgeber zu geben, nachweislich falsch.