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Wegen Vorkommnissen im Rheinlandpokal: Eintracht Trier zu 800 Euro Strafzahlung verurteilt

Eintracht Trier ist von der Verbandsspruchkammer des Fußballverband Rheinland e.V. wegen wiederholten Fehlverhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Zudem muss der Verein die Verfahrenskosten in Höhe von 30 Euro tragen.

In der ersten Halbzeit des Viertelfinal-Duells im Bitburger Rheinlandpokal zwischen TuS Koblenz und Eintracht Trier sind aus dem Gästeblock mehrere Feuerzeuge in Richtung der vor dem Block positionierten Ordner geworfen worden. Dabei ist ein Ordner von einem der Feuerzeuge am Kopf getroffen worden. Darüber hinaus beruht die Strafe auch auf dem wiederholten Abbrennen von Pyrotechnik zu Beginn der zweiten Halbzeit.

Eintracht Trier distanziert sich vehement vom Verhalten einzelner Zuschauer aus dem Gästeblock und wünscht dem verletzten Ordner eine gute und schnelle Genesung.