powered by deepgrey

Eintracht Trier zu Geldstrafe verurteilt

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Trier zu einer Strafzahlung von 7.000 Euro verurteilt. Grund sind zwei Vorfälle beim DFB-Pokalspiel zwischen dem SVE und Borussia Dortmund.

Aufgrund der Vorfälle im DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund hat das DFB-Sportgericht nun sein Urteil gesprochen: 7.000 Euro Strafe muss Eintracht Trier bezahlen. In der Begegnung am 22. August 2016 war es im Trierer Fanblock wiederholt zum unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik gekommen. Außerdem liefen kurz vor Schluss zwei Zuschauer aus dem Fanbereich des SVE auf das Spielfeld, weshalb die Partie kurzzeitig unterbrochen werden musste.

Der Verein hat die Strafe bereits akzeptiert, womit das Urteil rechtskräftig ist.