Derby gegen den 1.FC Saarbrücken findet unter Teilausschluss der Fans statt – Geldstrafe für Eintracht Trier
Die Vorkommnisse des Südwest-Derbys am 26. September 2015 zwischen Eintracht Trier und dem 1. FC Saarbrücken ziehen ernste Konsequenzen nach sich: Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat beide Vereine mit Strafen belegt. So muss Eintracht Trier eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro bezahlen, die jedoch auch Fälle von unsportlichen Verhalten der eigenen Anhänger bei den Spielen gegen Kickers Offenbach und den Bahlinger SC umfasst. Der Verein hat das Urteil akzeptiert, womit es rechtskräftig ist. Gleichzeitig wurde dem 1.FC Saarbrücken wegen besonders schwerwiegender Vorkommnisse im Hinspiel auferlegt, sein Regionalliga-Heimspiel gegen Eintracht Trier am 9. April 2016 um 14.00 Uhr unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Dabei müssen sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen geschlossen bleiben, wo der FCS gegenwärtig seine Spiele durchführt. Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden.
Das Südwest-Derby im September 2015 zwischen Eintracht Trier und dem 1.FC Saarbrücken hatte nicht nur sportliche Schlagzeilen gemacht, sondern wurde von mehreren massiven Ausschreitungen und Ordnungswidrigkeiten der beiden Fangruppen überschattet. In der 19. Spielminute zündeten Fans der Gästemannschaft zum ersten Mal Pyrotechnik in ihrem Block. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wiederholten die Saarbrücker Anhänger dies, und Schiedsrichter Nicolas Winter musste das Spiel unterbrechen. Bedauerlicherweise spielten sich ähnliche Vorfälle später auch im Trierer Fanblock ab (73. Minute), sodass das Spiel kurz vor dem Abbruch stand und für 20 Minuten ausgesetzt wurde.
Bereits kurz nach dem Spiel gegen den 1.FC Saarbrücken hatte sich Eintracht Trier von den Vorkommnissen rund um das Derby deutlich distanziert. Dieses Verhalten, insbesondere der eigenen Anhänger, war und ist für Eintracht Trier nicht tolerierbar. Gleichzeitig bedauert der Verein, dass dies nun einen Teilausschluss der Zuschauer zur Folge hat und quasi alle Fans für die damaligen Vorkommnisse bestraft werden. Eintracht Trier hat jedoch alles dafür getan, der Strafe entgegenzuwirken. Da sich der Teilausschluss jedoch als Strafe gegen den 1. FC Saarbrücken versteht, waren die Mittel äußerst begrenzt. Denn der SVE hätte ein emotionales Derby, mit vielen friedlichen Trierer Fans im Völklinger Gästeblock, sehr begrüßt.
Der 1. FC Saarbrücken als Hauptbetroffener hat gegen die Einzelrichterentscheidung des Sportgerichts fristgerecht Einspruch eingelegt. Es kommt daher zu einer mündlichen Verhandlung, deren Termin noch nicht feststeht.