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Es bleibt dabei: Eintracht behält den Pokal und spielt gegen Hannover 96

Jetzt können sich die Spieler, Verantwortlichen und Fans des SV Eintracht Trier 05 endgültig auf die erste Runde im DFB-Pokal und das Heimspiel gegen Hannover 96 (31. Juli/1. oder 2. August) freuen: Wie nicht anders zu erwarten, hatte der Einspruch des am 10. Juni im Bitburger-Rheinlandpokal-Finales unterlegenen SV Roßbach/Verscheid gegen die Spielwertung (0:2 nach Verlängerung) auch in zweiter und letzter Instanz keinen Erfolg. Nach Ansicht der Wiedtaler war SVE-Angreifer Wilko Risser wegen einer angeblichen Nichtabstellung für ein Länderspiel mit der Nationalelf Namibias im Endspiel von Polch nicht spielberechtigt. In seinem Urteil bekräftige der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Norbert Weise, dass der Roßbacher Einspruch außerhalb der Frist und damit zu spät eingelegt worden sei. Außerdem hatte der namibische Verband nach Recherchen des Gerichts gar nicht frist- und formgerecht um die Freistellung Rissers beim SV Eintracht Trier gebeten. Die Sitzung an der Sportschule Oberwerth in Koblenz dauerte übrigens rund zwei Stunden (!) – über eine Stunde lang waren alleine die Ausführungen der Roßbacher und ihres Anwalts Klaus Hannuschke…
„Hier sind die Instanzen unnötig lange beansprucht worden. Schon nach dem ersten Richterspruch vor einer Woche war die Sache auch juristisch vollkommen klar“, so Geschäftsstellenleiter Dirk Jacobs, der den SVE bei der Sitzung in Koblenz vertreten hat.

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