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Fan-Info: Fahnenpass für größere Fahnen benötigt – UPDATE: Ab 26. August

Seit dem 1. Juli 2017 hat das Trierer Moselstadion eine neue Stadionordnung, die im Rat der Stadt Trier in der Sitzung vom 24. Mai 2017 beschlossen wurde. Die neue Stadionordnung enthält geringfügige Änderungen im Gegensatz zur vorherigen Version. Eine der relevanten Änderungen betrifft das Mitbringen von Fahnen ins Stadion. Ab dem dritten Heimspiel gegen den FV Eppelborn (26. August 2017) benötigen Fans, die ein Banner, eine Flagge oder eine Fahne ab einer Größe von 1,50 Meter Stocklänge, oder 2cm Durchmesser ins Stadion mitbringen möchten, einen sogenannten Fahnenpass.

Der Pass kann ganz unkompliziert über diesen Antrag beantragt werden. Einfach das ausgefüllte Dokument + Foto der Fahne per Mail (info@eintracht-trier.com), per Post oder persönlich auf der Geschäftsstelle abgeben und den Fahnenpass mitnehmen. Dieser ist dann beim Einlass ins Stadion mitzuführen und dem Sicherheitspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

Für Rückfragen zum Prozedere und zu den Änderungen in der Stadionordnung steht die Geschäftsstelle von Eintracht Trier zu den bekannten Öffnungszeiten gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

HIER findet ihr die aktuell gültige Stadionordnung und HIER gibt es zur Erklärung die Definition des DFB von Fan-Utensilien dazu.

UPDATE:

Wegen der kurzfristigen Ankündigung haben wir uns dazu entschieden, bei den kommenden beiden Heimspielen noch auf den Fahnenpass zu verzichten. Erst ab dem dritten Heimspiel der Saison, das am 26. August gegen den FV Eppelborn stattfindet, ist der Pass im Stadion gemeinsam mit der Fahne mitzuführen und dem Einlasspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Die Anträge für den Fahnenpass werden beim ersten Heimspiel gegen den FV Dudenhofen an der Hauptkasse des Moselstadions ausliegen.